Deine Firma sitzt in Zürich. Gilt das EU-KI-Gesetz trotzdem für dich?
Die Frage kommt oft, meist nach einem Artikel aus Deutschland über neue Pflichten. Die Schweiz ist nicht in der EU, also betrifft es uns nicht? So einfach ist es leider nicht.
Die Kurzantwort: Der Firmensitz allein entscheidet nicht. Entscheidend ist, ob ihr KI-Ergebnisse gezielt in der EU verwendet oder dort einen Standort habt. Hat deine Firma Kunden oder einen Standort in der EU, solltest du genauer hinschauen.
Stand dieses Artikels: 16. Oktober 2026. Ich bin kein Jurist, das hier ist keine Rechtsberatung. Es soll dir helfen, die richtigen Fragen zu stellen.
Was der EU AI Act ist
Der EU AI Act heisst auf Deutsch KI-Verordnung. Er ist seit dem 1. August 2024 in Kraft und regelt KI nach Risiko: Manches ist verboten, für riskante Anwendungen gelten strenge Pflichten, für alltägliche Werkzeuge wie ChatGPT im Büro deutlich weniger. Die Pflichten gelten nicht alle ab sofort, sondern gestaffelt. Ein Teil wurde im Juli 2026 verschoben.
Gilt er für Schweizer Firmen?
Für Schweizer Firmen sind vor allem drei Fälle wichtig (Art. 2 der KI-Verordnung):
- Ihr bringt ein eigenes KI-System unter eurem Namen in der EU auf den Markt, egal wo ihr sitzt.
- Ihr habt einen Sitz oder Standort in der EU, zum Beispiel eine Tochterfirma, und nutzt dort KI.
- Ihr setzt KI ein, und das Ergebnis ist für die EU bestimmt.
Der dritte Fall ist für Schweizer Büros der spannende. Schreibt ihr mit KI Angebote für Kunden in Deutschland? Dann landet das Ergebnis in der EU. Sucht ihr mit KI Personal für eure Filiale in Frankreich? Dann wird das Ergebnis in der EU verwendet. Geht es um eine Stelle in Zürich, bleibt das Ergebnis in der Schweiz, auch wenn die Bewerbung aus Frankreich kommt.
Wo genau die Grenze verläuft, haben die Behörden noch nicht abschliessend geklärt. Unklar ist zum Beispiel, ob schon eine einzelne E-Mail an eine Kollegin in Paris reicht.
Nicht betroffen ist, wer KI rein privat nutzt. Die Einkaufsliste mit ChatGPT fällt nicht darunter. Und in der Regel auch nicht, wer KI nur intern nutzt und die Ergebnisse in der Schweiz bleiben.

Was heute schon gilt
Fällt deine Firma unter das Gesetz, gilt Folgendes schon heute:
KI-Kompetenz (seit 2. Februar 2025, Art. 4). Firmen, die KI einsetzen, müssen ihre Mitarbeitenden im Umgang damit fit machen. Seit Juli 2026 ist diese Pflicht etwas weicher formuliert: Die Firma muss Massnahmen ergreifen, die das fördern. Ein bestimmtes Niveau jeder einzelnen Person muss sie nicht garantieren. Eine kurze Schulung, eine Weisung und ein Nachweis, wer teilgenommen hat, sind ein guter Anfang. Ein Zertifikat braucht es nicht, sagt die EU-Kommission in ihren Fragen und Antworten.
Verbotene Anwendungen (seit 2. Februar 2025, Art. 5). Zum Beispiel Systeme, die Menschen nach ihrem sozialen Verhalten bewerten und sie dadurch ungerecht benachteiligen. Im normalen Büroalltag dürftest du damit kaum in Berührung kommen.
Transparenz (seit 2. August 2026, Art. 50). Wer einen Chatbot anbietet, muss dafür sorgen, dass man merkt: Hier antwortet eine KI. Baust du einen Chatbot auf deiner Website ein, gehört dieser Hinweis ohnehin dazu. Täuschend echte KI-Bilder, -Videos oder -Tonaufnahmen musst du kennzeichnen.
Was verschoben wurde
Die strengen Pflichten für Hochrisiko-KI, etwa im Personalbereich, hätten ab August 2026 gegolten. Mit einer Änderung der EU, dem sogenannten Digital Omnibus, gelten sie neu erst ab dem 2. Dezember 2027.
Für das Büro wichtig: Zur Hochrisiko-KI zählt auch KI in der Personalauswahl (Anhang III Nr. 4), etwa ein Werkzeug, das Bewerbungen vorsortiert. Wer so etwas für Stellen in der EU nutzt, hat jetzt etwas mehr Zeit, aber nicht unbegrenzt. Achtung: Wer ChatGPT selbst Lebensläufe sortieren lässt, kann dabei vom Nutzer zum Anbieter werden.

Und die Schweiz?
Ein eigenes KI-Gesetz hat die Schweiz nicht, wie das BAKOM festhält. Das heisst nicht, dass es keine Regeln gibt: Das revidierte Datenschutzgesetz gilt laut dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) auch für KI. Personendaten in ein KI-Werkzeug zu kopieren, ist also schon heute ein Datenschutzthema.
Der Bundesrat hat im Februar 2025 entschieden, die KI-Konvention des Europarats zu ratifizieren und das Schweizer Recht gezielt anzupassen. Bis Ende 2026 soll ein Entwurf vorliegen. Eröffnet ist die Vernehmlassung noch nicht (Stand beim Bundesamt für Justiz).
Bis dahin gilt: Datenschutzgesetz in der Schweiz. Dazu die KI-Verordnung, sobald ihr KI-Ergebnisse gezielt in der EU verwendet.
Was du jetzt tun kannst
Drei Fragen, die du in deiner Firma stellen kannst:
- Haben wir Kunden oder einen Standort in der EU, für die wir KI-Ergebnisse verwenden?
- Gibt es eine Weisung, welche KI-Werkzeuge wir mit welchen Daten nutzen dürfen?
- Haben wir die Mitarbeitenden im Umgang mit KI geschult, und ist das festgehalten?
Lautet Frage 1 „Ja“ und Frage 2 oder 3 „Nein“, lohnt sich ein Gespräch mit der Geschäftsleitung oder einer Fachperson für Datenschutz. Gut zu wissen: Einen Vertreter in der EU braucht ihr als reine Nutzer nicht. Für fehlende KI-Kompetenz gibt es keine EU-weite Busse. Und EU-Kunden können vertraglich verlangen, dass ihr die Regeln einhaltet, auch wenn das Gesetz selbst nicht greift.
Fazit
Die Schweiz ist nicht in der EU. Dein Kunde in München schon. Das EU-KI-Gesetz kann deshalb auch Schweizer Firmen betreffen. Die erste Pflicht ist dabei keine Hürde, sondern sinnvoll: Mitarbeitende, die wissen, was KI kann und was nicht.
Hat deine Firma schon eine Weisung zu KI?
Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Fristen und Regeln ändern sich. Prüf im Einzelfall den aktuellen Stand.
Quellen zum Nachlesen
Stand aller Links: 16. Oktober 2026.
- KI-Verordnung (EU) 2024/1689, Volltext auf EUR-Lex: Art. 2 Geltungsbereich, Art. 4 KI-Kompetenz, Art. 5 Verbote, Art. 50 Transparenz, Art. 113 Fristen, Anhang III Hochrisiko
- Digital Omnibus zur KI, Verordnung (EU) 2026/1744, auf EUR-Lex: Änderungen vom Juli 2026
- EU-Kommission: Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz (Englisch)
- Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), SR 235.1, auf Fedlex
- EDÖB: KI und Datenschutz: wie das Datenschutzgesetz für KI gilt
- Bundesrat: Medienmitteilung vom 12. Februar 2025 zur KI-Regulierung
- Bundesamt für Justiz: Künstliche Intelligenz, Stand der Umsetzung
- BAKOM: Künstliche Intelligenz: Übersicht zur Regulierung in der Schweiz